Der Zusatz zum bisherigen Eintrag ist entscheidend.
Die SHAB-Meldungen zu SDI Capital AG und DEFOES AG vom 17. September 2020 nennen Altenburg, Marcus, mit einem ausdrücklichen Verweis auf den bisherigen Eintrag Pichugin, Dmytro. Es handelt sich damit nicht bloß um zwei ähnlich klingende Namen oder eine Vermutung aus beruflichen Profilen. Die Quelle stellt die Verbindung selbst her. [41] [42]
| Gesellschaft | Publikationsdatum | Nachweis |
|---|---|---|
| SDI Capital AG | 17.09.2020 | [41] |
| DEFOES AG | 17.09.2020 | [42] |
| Goldblum and Partners AG | 15.12.2020 | [6] |
| Pawnhub | 17.12.2020 | [43] |
Die Goldblum-Meldung bestätigt die Zuordnung.
Am 15. Dezember 2020 erscheint die Namensverbindung auch in einer Publikation der Goldblum and Partners AG. Die Genfer Meldung zwei Tage später formuliert auf Französisch ausdrücklich, dass Pichugin Dmytro nun den Namen Altenburg Marcus trägt. Die Nachweise ergänzen sich, obwohl sie verschiedene Gesellschaften betreffen. [6] [43]
Für die Firmenrecherche bedeutet das: Unterlagen unter dem früheren Namen können zur selben beruflichen Registergeschichte gehören. Eine konkrete Zuordnung sollte weiterhin über Gesellschaft, Datum und Dokument erfolgen.
Ein Publikationsdatum ist kein Namensänderungsbescheid.
Die Registermeldungen zeigen, wann die Änderung in den jeweiligen Veröffentlichungen auftaucht. Sie enthalten keinen zivilrechtlichen Namensänderungsbescheid und keine persönliche Begründung. Deshalb lässt sich aus dem 17. September weder das exakte Datum der Namensänderung noch deren Motiv ableiten.
Die Chronologie für 2020 stellt die Namensmeldungen neben die damals veröffentlichten Disziplinarentscheidungen. Eine zeitliche Nähe ersetzt keinen Beleg für einen ursächlichen Zusammenhang.