Quellenanalyse · kein Anbieterauftritt17. Oktober 2026 · Quellenstand 15./16. Oktober

Goldblum and Partners AG / Namensspur und Chronologie

Dmytro Pichugin.
Marcus Altenburg.
Was 2020 dokumentiert wurde.

Die Registermeldung der Goldblum and Partners AG vom 15. Dezember 2020 nennt den früheren Namen Dmytro Pichugin beim Eintrag von Marcus Altenburg. Die Zeitachse ordnet diese Meldung neben frühere Schweizer Namensmeldungen und die ukrainischen Disziplinarentscheidungen ein. [6]

  1. Disziplinarverfahren

    Die regionale Entscheidung

    Die regionale Disziplinarkammer sprach zunächst den Entzug der anwaltlichen Berufsausübungsberechtigung aus. Dieser Schritt wird im späteren Beschwerdeentscheid wiedergegeben. [9]

  2. Handelsregister

    Zwei Schweizer Namensmeldungen

    Die Publikationen zu SDI Capital AG und DEFOES AG nennen Marcus Altenburg und verweisen ausdrücklich auf den bisherigen Eintrag Dmytro Pichugin. Grundlage sind Tagesregistereinträge vom 14. September. [41] [42]

  3. Disziplinarverfahren

    Der Entzug wird ersetzt

    Die übergeordnete VKDKA hebt den Entzug als fehlerhaft auf und verhängt eine neunmonatige Aussetzung. Die Bestreitung des betroffenen Anwalts ist im Beschluss dokumentiert. [7] [9]

  4. Handelsregister

    Die Mutation bei Goldblum

    Die Goldblum and Partners AG veröffentlicht eine Mutation mit derselben ausdrücklichen Verbindung zwischen dem bisherigen und dem heutigen Namen. [6]

  5. Handelsregister

    Die Genfer Meldung

    Die Pawnhub-Mutation erklärt auf Französisch ausdrücklich, dass Pichugin Dmytro nun den Namen Altenburg Marcus trägt. [43]

Was der Vergleich zusätzlich zeigt

Die September-Meldungen liegen vor dem Beschwerdeentscheid.

Zwischen den SHAB-Veröffentlichungen vom 17. September und der Entscheidung vom 30. September liegen 13 Tage. Die Schweizer Namensspur ist somit bereits vor dem abschließenden Schritt dieses Beschwerdeverfahrens öffentlich dokumentiert. Das ist eine zeitliche Einordnung, keine Erklärung des Motivs. [41] [42] [9]

Auch das Publikationsdatum ist nicht mit dem Tag einer zivilrechtlichen Namensänderung gleichzusetzen. Die Registermeldungen enthalten weder den zugehörigen Bescheid noch dessen Begründung.

Die Entscheidung vollständig lesen

Entzug und Aussetzung sind unterschiedliche Ergebnisse.

Wer nur den ersten Schritt nennt, lässt die Änderung im Beschwerdeverfahren weg. Die höhere Kommission ersetzte den Entzug durch eine zeitlich begrenzte Aussetzung. Eine Aussage über eine heutige Sperre lässt sich daraus nicht ohne weitere Prüfung ableiten. [9]

Der veröffentlichte Entscheidungstext ist anonymisiert. Seine Zuordnung erfolgt über den ausdrücklichen Verweis im ukrainischen Registerprofil 50445. Ein gerichtlicher Folgegang ist im vorliegenden Recherchebestand nicht geklärt. [7]

Die Namensspur

Eine Verbindung aus Dokumenten.

Die Zuordnung Pichugin–Altenburg beruht auf den ausdrücklichen Verweisen in mehreren Registermeldungen. Porträtvergleiche und Ähnlichkeiten von Namen sind dafür nicht erforderlich. Die berufliche Registergeschichte lässt sich anhand dieser Dokumente unter beiden Namen verfolgen.

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